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Krankenkassenmanagement


Die Gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland ist im Sozialgesetzbuch V (SGB V) geregelt.

In einer Zeit ständiger struktureller Veränderungen im Gesundheitswesen („Gesundheitsreformen“) stellen Gesellschaft und Politik große Anforderungen an Krankenkassen und Leistungserbringer.

So haben Krankenkassen „bei der Durchführung ihrer Aufgaben und in ihren Verwaltungsangelegenheiten sparsam und wirtschaftlich zu verfahren und dabei ihre Ausgaben so auszurichten, dass Beitragserhöhungen ausgeschlossen werden, es sei denn, die notwendige medizinische Versorgung ist auch nach Ausschöpfung von Wirtschaftlichkeitsreserven nicht zu erreichen“ (§ 4 Abs. 4 SGB V).

Krankenkassen und Leistungserbringer sind an das Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 12 SGB V) gebunden: „Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten“.

Krankenkassen und Leistungserbringer haben aus unserer Sicht den Anspruch und die Verpflichtung dafür Rechnung zu tragen, dass eine Leistung dann als „ausreichend“ zu betrachten ist, wenn Qualität und Wirksamkeit der Leistung dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnis entsprechen und den medizinischen Fortschritt berücksichtigen (siehe § 2 Abs. 1 SGB V).

Zur Umsetzung dieser Verpflichtung ist eine konstruktive und auch vertrauensvolle Zusammenarbeit von Krankenkassen und Leistungserbringern erforderlich; zum Zwecke der Versorgung der Versicherten mit Leistungen im Rahmen der Krankenversicherung müssen Krankenkassen und Leistungserbringer Verträge miteinander schließen (§ 126 SGB V „Versorgung durch Vertragspartner; § 127 SGB V „Verträge“).

HEIMOMED arbeitet mit Krankenkassen erfolgreich zusammen und sucht den ständigen Austausch mit ihnen. Wir sind Vertragspartner aller relevanten Krankenkassen.

Zudem ist unser Unternehmen nach dem QVH Qualitäts-Standards zertifiziert. Im April 2011 hat HEIMOMED, für Ihren Hauptsitz Kerpen sowie die Niederlassung in Greußen, die Präqualifizierung gemäß § 126 Absatz 1a SGB V erworben.
Bitte klicken Sie auf das Zertifikat für eine vergrößerte Ansicht.

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Gern nehmen wir Ihre Fragen, Anregungen und auch Kritik entgegen.
Bitte wenden Sie sich im Bereich Krankenkassenmanagement an die nachfolgenden Ansprechpartner:

Herr Torsten Jenner
Tel.: +49 2273 98 49-45
Fax: +49 2273 98 49-545
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Frau Heike Schumacher
Tel.: +49 2273 98 49-31
Fax: +49 2273 98 49-531
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